Ehrungsordnung

Der Verein kann in Anerkennung für Vereinstreue, für besondere Wettkampfleistungen und für besondere Verdienste zum Nutzen des Vereins an seine Mitglieder Treuenadeln, Jugend-Abzeichen, Verdienstnadeln, Wettkampfmedaillen und Präsente mit Urkunden verleihen.

Die Verleihung erfolgt:

1.) Für Vereinstreue / Treuenadeln

a) von Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr / Treuenadeln

  • – bei 10-jähriger Zugehörigkeit in Bronze
  • – bei 15-jähriger Zugehörigkeit in Silber
  • – bei 25-jähriger Zugehörigkeit in Gold
  • – bei 50-jähriger Zugehörigkeit Ernennung zum Ehrenmitglied/Beitragsfreiheit

Die Mitgliedszeit als Jugendlicher wird angerechnet.

Ausnahmen:

  • Wurde das Jugendabzeichen in Silber für 8-jährige Zugehörigkeit verliehen, entfällt die Treunadel in Bronze.
  • Wurde das Jugendabzeichen in Gold für 12-jährige Zugehörigkeit verliehen, entfällt die Treuenadel in Silber.

b) von Jugendlichen und Kindern / Jugend-Abzeichen

  • – bei 8-jähriger Zugehörigkeit in Silber
  • – bei 12-jähriger Zugehörigkeit in Gold

2.) Für besondere Wettkampfleistungen

Auf begründeten Vorschlag des Spartenleiters für das Mitglied einer Mannschaftssportart, die keine der nachstehenden Auszeichnungen erreicht.

Landesmeisterschaften Platz 1 – 3, Wettkampfmedaille in Bronze und Präsent im Wert von 15,00 Euro.

Norddeutsche bzw. länderübergreifende Meisterschaften Platz 1 – 3, Wettkampfmedaille in Silber und Präsent, Wert 20,00 Euro.

Deutsche Meisterschaften Platz 1 – 6, sowie Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Berufung in die Deutsche Nationalmannschaft Wettkampfmedaille in Gold und Präsent im Wert von 30,00 Euro.

3) Für besondere Verdienste zum Nutzen des Vereins / Verdienstnadeln

  • – bei besonderen Verdiensten in Bronze
  • – bei besonders hervorragenden Verdiensten in Silber
  • – bei besonders hervorragender, langjähriger verdienstvoller Tätigkeit oder Ähnlichem in Gold

Die zu ehrenden Mitglieder werden vom Vorstand festgestellt. Der Vorstand kann Ehrungen rückgängig machen, wenn sich der Geehrte eines sport- oder vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat.

Auszeichnungen durch Fachverbände: Anträge auf Auszeichnungen sind entsprechend der Richtlinien durch die Abteilungsleiter an den Vorstand zur entsprechenden Weiterleitung zu stellen.

Ehrungsfeier: Die Verleihung von Auszeichnungen findet jeweils rückwirkend auf der Jahreshauptversammlung statt. Einladungen an die zu ehrenden Personen sind mindestens 3 Wochen zuvor per Post zu übermitteln. Nicht anwesenden Personen sind ihre Auszeichnungen durch die für sie zuständigen Abteilungsleiter zu übergeben.

Bekanntgabe von Ehrungen: Alle Ehrungen sind in der Zeitung durch den Vereinspressewart bekanntzugeben.

(3. Fassung vom 14. März 2003)