Mitgliedschaft

Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr. Kündigung der Vereinsmitgliedschaft durch das Mitglied sind ausschließlich schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge wurden auf der Jahreshauptversammlung am 22. März 2009 wie folgt festgelegt und sind nach § 8 der Vereinssatzung im Voraus zu entrichten:

Aktive Mitglieder:

  • Familienbeitrag 22,00 EUR/Monat
  • Mitglieder bis 18 Jahre 8,00 EUR/Monat
  • über 18 Jahre 11,00 EUR/Monat

Passive Mitglieder:

  • Familienbeitrag 19,00 EUR/Monat
  • Mitglieder bis 18 Jahre 7,00 EUR/Monat
  • über 18 Jahre 9,50 EUR/Monat

Beitragsermäßigung

Mitgliedsbeiträge können auf Antrag und durch den Nachweis der entsprechenden Unterlagen ermäßigt werden. Über den Zeitraum der Beitragsermäßigung erfolgt eine Nachricht durch die Geschäftsstelle.

Ermäßigte Beiträge

  • Schüler
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Wehrpflichtige
  • Ersatzdienstleistende
  • Umschüler
  • Jugendbeitrag

Wichtige Auszüge der Vereinssatzung

§ 5 Mitgliedschaft

  • (1) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
  • (2) Soweit der Verein sportliche Betätigung in Form von Kursangeboten anbietet, werden die Kursteilnehmer, soweit sie noch nicht Vereinsmitglieder sind, durch ordnungsgemäße Kursanmeldung und Zahlung des Kursbeitrages zu Kurzzeitmitgliedern des Vereins. Die Kurzmitgliedschaft endet automatisch nach Beendigung des Kurses oder Abschluß des Kursangebotes. Während der Kurzzeitmitgliedschaft haben die Kurzzeitmitglieder die sich aus der Satzung ergebenden Rechte und Pflichten der ordentlichen sonstigen Vereinsmitglieder.
  • (3) Als ordentliche Mitglieder gelten Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Vereinsjugend zählen alle Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr.
  • (4) Personen, die sich um den Sport oder den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Jahreshauptversammlung mit einer 2/3 Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.